Ein Baby kommt

Nachwuchs ist unterwegs? Herzliche Gratulation! Um einen guten Start zu gewährleisten sind viele Dinge zu beachten. Das ist auf den ersten Blick oft verwirrend. Die folgende Aufstellung mit den wichtigsten Erledigungen sollte als hilfreicher Fahrplan durch die nächsten Monate dienen. Du findest sie auch zum Ausdrucken als Checkliste unter „Formulare“. Wenn ihr noch zusätzliche Informationen braucht: die GÖD-Broschüre „Ein Baby kommt“ findet ihr unter:….

Wir wünschen euch einen guten gemeinsamen Start!

Vor der Geburt

0. – 16. Schwangerschaftswoche (SSW)

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
UntersuchungTermin bei Gynäkologen/in
Der Mutter-Kind-Pass ist ein wichtiges Dokument!
ab Bekanntwerden der Schwangerschaft:
Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung und eines Mutter-Kind-Passes
UntersuchungErste gynäkologische Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (MUKI 1)*bis Ende 16. SSW
RechtlichesMeldung der Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin an den Dienstgeber im DienstwegAb Schwangerschaftsmeldung besonderer Schutz nach

MschG (Mutterschutzgesetz).

RechtlichesMeldung der Schwangerschaft und Art Ihrer Tätigkeit durch den Dienstgeber an arbeitsmedizinischen DienstKopie der Meldung vom Dienstgeber
Rechtlicheseventuell vorgezogene Schutzfrist:

– Anordnung vorzeitige Freistellung durch Amtsarzt/-ärztin

– Vorlage des Freistellungszeugnisses beim Dienstgeber

– Beantragung des vorgezogenen Wochengeldes beim zuständigen Krankenversicherungsträger

17. – 27. SSW

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
UntersuchungMUKI 2*zwischen der 17. und 20. SSW
Organisation und Behördenwege Anmeldung in der Entbindungsklinik/bei einer Hebamme der Wahlempfohlen bis zur 24. SSW
UntersuchungMUKI 3*
ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin
Weitere empfohlene Untersuchungen in Absprache mit behandelndem Arzt/Ärztin
zwischen der 25. und 28. SSW

28. – 31. SSW

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
UntersuchungInformation über Beginn der Schutzfrist an den Dienstgeber im Dienstweg:
Vorlage der ärztlichen Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin
spätestens in der 28. SSW
(= 4 Wochen vor Beginn der gesetzlichen Schutzfrist)
Organisation und Behördenwegeeventuell Gespräch mit Dienstgeber über Planung der Karenz und des Wiedereinstiegs
FinanziellesEventuell Karenzmeldung an die GÖDBeitragsfreie Mitgliedschaft während Mutterschutz und Elternkarenz im Höchstausmaß von insgesamt 26 Monaten, danach € 1,80 pro Monat. Siehe „Formulare“

32. – 40. SSW

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
RechtlichesBeginn der Schutzfrist (= absolutes Beschäftigungsverbot)32. SSW (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin):
Sie erhalten vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung.
FinanziellesBeantragung Wochengeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger:
– Vorlage der Arbeits- und Entgeltbestätigung und der ärztlichen Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Achtung: Auszahlung Wochengeld alle 4 Wochen im Nachhinein)
32. SSW
UntersuchungenMUKI 4* zwischen 30. und 34. SSW
UntersuchungenMUKI 5*zwischen 35. und 38. SSW

nach der Geburt

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
Organisation und BehördenwegeBeantragung Geburtsurkunde und evtl. Staatsbürgerschaftsnachweises beim zuständigen Standesamt (Bezirk, in dem das Kind geboren wurde!)Anzeige der Geburt durch Entbindungsklinik bzw. die Hebamme beim zuständigen Standesamt, erfolgt normalerweise automatisch; Standesamt stellt auch Geburtsbestätigung aus
RechtlichesMeldung der Geburt beim Dienstgeber im DienstwegKopie der Geburtsurkunde
Organisation und BehördenwegeAusstellung einer Wohnsitz-Meldebestätigung beim Gemeindeamtinnerhalb von drei Tagen nach Entlassung aus der Entbindungsklinik
Organisation und BehördenwegeMeldung beim Krankenversicherungsträger eines ElternteilsDas Kind bekommt eine eigene e-card zugeschickt
Organisation und Behördenwege eventuell Beantragung eines Reisepasses
FinanziellesBeantragung Wochengeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger: Nachreichung der standesamtlichen Geburtsbestätigung (bei Mehrlingsgeburt, Kaiserschnitt oder Frühgeburt: ärztlichen Bestätigung)
Finanzielles Beantragung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag beim WohnsitzfinanzamtAntrag auch elektronisch über FINANZOnline möglich
UntersuchungMUKI I*Termin bei Kinderarzt/ärztin: In der ersten Lebenswoche
Finanzielles Beantragung Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes und Kinderzuschuss beim Dienstgeber im DienstwegAntrag siehe „Formulare“
Finanzielles Eventuell Antrag auf Familienbonus plus für laufende Auszahlung beim Dienstgeber im DienstwegGenauere Infos unter „Familienbonus plus“

innerhalb der Schutzfrist (8 Wochen bzw. 12 Wochen, max. 16 Wochen nach der Geburt)

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
Organisation und BehördenwegePlanung Karenz Elternteilzeit bzw. Wiedereinstieg ins BerufslebenBeratungsmöglichkeiten nutzen!
Rechtliches (schriftliche) Mitteilung über Beginn und geplante Dauer der Karenz bzw.
der Elternteilzeit an Dienstgeber im Dienstweg
Einmalige Verlängerung der Karenz ist möglich
FinanziellesBeantragung Kinderbetreuungsgeld (KBG) beim zuständigen KrankenversicherungsträgerGenauere Infos über die unterschiedlichen Varianten unter:
Link
FinanziellesAlleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen: Beantragung einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger
UntersuchungMUKI II*Zwischen der 4. und 7. Lebenswoche
Organisation und BehördenwegeEventuell Kinderbetreuung und andere Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben organisieren

3. Lebensmonat – 24. Lebensmonat

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
UntersuchungMUKI III*Zwischen 3. und 5. Lebensmonat
UntersuchungMUKI IV*Zwischen 7. und 9. Lebensmonat
UntersuchungMUKI V*Zwischen 10. und 14. Lebensmonat
Finanzielleseventuell Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des KalenderjahresAchtung: bei Beantragung des Familienbonus Plus über Formular E30 trotzdem bei der Arbeitnehmerveranlagung Bezug angeben sonst droht Nachzahlung!

spätestens 3 bzw. 2 Monate vor Ende der Karenz**)

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
Rechtlicheseventuell (schriftliche) Bekanntgabe einer Karenzverlängerung beim Dienstgeber im Dienstweg
Vereinbarungen mit DienstgeberKonkrete Planung Wiedereinstieg mit der Direktion

mindestens 3 Monate vor Beginn einer Elternteilzeit

KategorieWas ist zu tun?Hinweise und Termine
RechtlichesEventuell (schriftliche) Mitteilung über die Elternteilzeit mit Beginn, Dauer, Ausmaß und gewünschte Lage der Dienstzeit an den Dienstgeber im Dienstweg.

Achtung! Die mit * gekennzeichneten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (1-5: Untersuchungen der Schwangeren, I-V Untersuchungen des Kindes) sind zur Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe notwendig – Vorlage bis zum 18. Lebensmonat des Kindes beim zuständigen Krankenversicherungsträger

Achtung! ** Dauert die Karenz weniger als 3 Monate, erfolgt die Bekanntgabe spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz.

Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte auf Basis der Broschüre „Kind und Beruf“ der GPA djp.

Formulare

Karenzmeldung GÖD

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Geldaushilfe und Kinderzuschuss

Papamonat