Ein Baby kommt
Nachwuchs ist unterwegs? Herzliche Gratulation! Um einen guten Start zu gewährleisten sind viele Dinge zu beachten. Das ist auf den ersten Blick oft verwirrend. Die folgende Aufstellung mit den wichtigsten Erledigungen sollte als hilfreicher Fahrplan durch die nächsten Monate dienen. Du findest sie auch zum Ausdrucken als Checkliste unter „Formulare“. Wenn ihr noch zusätzliche Informationen braucht: die GÖD-Broschüre „Ein Baby kommt“ findet ihr unter:….
Wir wünschen euch einen guten gemeinsamen Start!
Vor der Geburt
0. – 16. Schwangerschaftswoche (SSW)
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Untersuchung | Termin bei Gynäkologen/in Der Mutter-Kind-Pass ist ein wichtiges Dokument! | ab Bekanntwerden der Schwangerschaft: Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung und eines Mutter-Kind-Passes |
Untersuchung | Erste gynäkologische Mutter-Kind-Pass-Untersuchung (MUKI 1)* | bis Ende 16. SSW |
Rechtliches | Meldung der Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin an den Dienstgeber im Dienstweg | Ab Schwangerschaftsmeldung besonderer Schutz nach
MschG (Mutterschutzgesetz). |
Rechtliches | Meldung der Schwangerschaft und Art Ihrer Tätigkeit durch den Dienstgeber an arbeitsmedizinischen Dienst | Kopie der Meldung vom Dienstgeber |
Rechtliches | eventuell vorgezogene Schutzfrist:
– Anordnung vorzeitige Freistellung durch Amtsarzt/-ärztin – Vorlage des Freistellungszeugnisses beim Dienstgeber – Beantragung des vorgezogenen Wochengeldes beim zuständigen Krankenversicherungsträger |
17. – 27. SSW
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Untersuchung | MUKI 2* | zwischen der 17. und 20. SSW |
Organisation und Behördenwege | Anmeldung in der Entbindungsklinik/bei einer Hebamme der Wahl | empfohlen bis zur 24. SSW |
Untersuchung | MUKI 3* ärztliche Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin Weitere empfohlene Untersuchungen in Absprache mit behandelndem Arzt/Ärztin | zwischen der 25. und 28. SSW |
28. – 31. SSW
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Untersuchung | Information über Beginn der Schutzfrist an den Dienstgeber im Dienstweg: Vorlage der ärztlichen Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin | spätestens in der 28. SSW (= 4 Wochen vor Beginn der gesetzlichen Schutzfrist) |
Organisation und Behördenwege | eventuell Gespräch mit Dienstgeber über Planung der Karenz und des Wiedereinstiegs | |
Finanzielles | Eventuell Karenzmeldung an die GÖD | Beitragsfreie Mitgliedschaft während Mutterschutz und Elternkarenz im Höchstausmaß von insgesamt 26 Monaten, danach € 1,80 pro Monat. Siehe „Formulare“ |
32. – 40. SSW
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Rechtliches | Beginn der Schutzfrist (= absolutes Beschäftigungsverbot) | 32. SSW (8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin): Sie erhalten vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung. |
Finanzielles | Beantragung Wochengeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger: – Vorlage der Arbeits- und Entgeltbestätigung und der ärztlichen Bestätigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (Achtung: Auszahlung Wochengeld alle 4 Wochen im Nachhinein) | 32. SSW |
Untersuchungen | MUKI 4* | zwischen 30. und 34. SSW |
Untersuchungen | MUKI 5* | zwischen 35. und 38. SSW |
nach der Geburt
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Organisation und Behördenwege | Beantragung Geburtsurkunde und evtl. Staatsbürgerschaftsnachweises beim zuständigen Standesamt (Bezirk, in dem das Kind geboren wurde!) | Anzeige der Geburt durch Entbindungsklinik bzw. die Hebamme beim zuständigen Standesamt, erfolgt normalerweise automatisch; Standesamt stellt auch Geburtsbestätigung aus |
Rechtliches | Meldung der Geburt beim Dienstgeber im Dienstweg | Kopie der Geburtsurkunde |
Organisation und Behördenwege | Ausstellung einer Wohnsitz-Meldebestätigung beim Gemeindeamt | innerhalb von drei Tagen nach Entlassung aus der Entbindungsklinik |
Organisation und Behördenwege | Meldung beim Krankenversicherungsträger eines Elternteils | Das Kind bekommt eine eigene e-card zugeschickt |
Organisation und Behördenwege | eventuell Beantragung eines Reisepasses | |
Finanzielles | Beantragung Wochengeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger: Nachreichung der standesamtlichen Geburtsbestätigung (bei Mehrlingsgeburt, Kaiserschnitt oder Frühgeburt: ärztlichen Bestätigung) | |
Finanzielles | Beantragung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag beim Wohnsitzfinanzamt | Antrag auch elektronisch über FINANZOnline möglich |
Untersuchung | MUKI I* | Termin bei Kinderarzt/ärztin: In der ersten Lebenswoche |
Finanzielles | Beantragung Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes und Kinderzuschuss beim Dienstgeber im Dienstweg | Antrag siehe „Formulare“ |
Finanzielles | Eventuell Antrag auf Familienbonus plus für laufende Auszahlung beim Dienstgeber im Dienstweg | Genauere Infos unter „Familienbonus plus“ |
innerhalb der Schutzfrist (8 Wochen bzw. 12 Wochen, max. 16 Wochen nach der Geburt)
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Organisation und Behördenwege | Planung Karenz Elternteilzeit bzw. Wiedereinstieg ins Berufsleben | Beratungsmöglichkeiten nutzen! |
Rechtliches | (schriftliche) Mitteilung über Beginn und geplante Dauer der Karenz bzw. der Elternteilzeit an Dienstgeber im Dienstweg | Einmalige Verlängerung der Karenz ist möglich |
Finanzielles | Beantragung Kinderbetreuungsgeld (KBG) beim zuständigen Krankenversicherungsträger | Genauere Infos über die unterschiedlichen Varianten unter: Link |
Finanzielles | Alleinerziehende und Eltern mit geringem Einkommen: Beantragung einer Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld beim zuständigen Krankenversicherungsträger | |
Untersuchung | MUKI II* | Zwischen der 4. und 7. Lebenswoche |
Organisation und Behördenwege | Eventuell Kinderbetreuung und andere Unterstützung für den Wiedereinstieg ins Berufsleben organisieren |
3. Lebensmonat – 24. Lebensmonat
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Untersuchung | MUKI III* | Zwischen 3. und 5. Lebensmonat |
Untersuchung | MUKI IV* | Zwischen 7. und 9. Lebensmonat |
Untersuchung | MUKI V* | Zwischen 10. und 14. Lebensmonat |
Finanzielles | eventuell Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres | Achtung: bei Beantragung des Familienbonus Plus über Formular E30 trotzdem bei der Arbeitnehmerveranlagung Bezug angeben sonst droht Nachzahlung! |
spätestens 3 bzw. 2 Monate vor Ende der Karenz**)
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Rechtliches | eventuell (schriftliche) Bekanntgabe einer Karenzverlängerung beim Dienstgeber im Dienstweg | |
Vereinbarungen mit Dienstgeber | Konkrete Planung Wiedereinstieg mit der Direktion |
mindestens 3 Monate vor Beginn einer Elternteilzeit
Kategorie | Was ist zu tun? | Hinweise und Termine |
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Rechtliches | Eventuell (schriftliche) Mitteilung über die Elternteilzeit mit Beginn, Dauer, Ausmaß und gewünschte Lage der Dienstzeit an den Dienstgeber im Dienstweg. |
Achtung! Die mit * gekennzeichneten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (1-5: Untersuchungen der Schwangeren, I-V Untersuchungen des Kindes) sind zur Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe notwendig – Vorlage bis zum 18. Lebensmonat des Kindes beim zuständigen Krankenversicherungsträger
Achtung! ** Dauert die Karenz weniger als 3 Monate, erfolgt die Bekanntgabe spätestens 2 Monate vor Ende der Karenz.
Die Erstellung dieser Unterlage erfolgte auf Basis der Broschüre „Kind und Beruf“ der GPA djp.