GÖD Rechtsschutz

Eine GÖD-Mitgliedschaft ermöglicht die Inanspruchnahme von unentgeltlichem Rechtsschutz und Rechtsauskunft in allen Angelegenheiten, die mit dem Dienstverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Ebenso umfasst sind rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung einer gewerkschaftlichen Funktion bzw. Funktion als PersonalvertreterIn. Voraussetzung ist eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft.

Möglichkeiten für Rechtsschutz bzw. Rechtsauskunft

  • Beratung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Fragen
  • Beratung in Dienstrechtsverfahren
  • Vertretung in dienst-, besoldungs- und pensionsrechtlichen Verfahren
  • Einbringung von Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht oder den Landesverwaltungsgerichten
  • Einbringung von ordentlichen und außerordentlichen Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof
  • Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof
  • Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren ( z.B. bei Kündigungen, Entlassungen, Einstufungen, Entgeltforderungen etc.)
  • Vertretung in Sozialgerichtsverfahren (z.B. Anerkennung als Arbeits- oder Dienstunfall und Gewährung von Versehrtenrenten, Gewährung von Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen, Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Bundespflegegeldgesetz)
  • Vertretung zur Erlangung von Schadenersatz, (z.B. Schmerzensgeld, Verdienstentgang)
  • Vertretung in Strafverfahren
  • Vertretung in Disziplinarverfahren
  • Vertretung in Verfahren nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
  • Vertretung in Ehrenbeleidigungsverfahren
  • Vertretung in Verfahren wegen Bildnisschutz

Wie komme ich zum Rechtsschutz?

Rechtsschutzansuchen müssen über den gewerkschaftlichen Betriebsausschuss (GBA) des jeweiligen Schulstandortes bei der LV 27 eingebracht werden. Die lokale Personalvertretung hilft gerne weiter! Nach Befassung der gewerkschaftlichen Organe und deren Stellungnahme wird das Rechtsschutzansuchen an die Rechtsabteilung der GÖD weitergeleitet, wo es dann juristisch bearbeitet wird.

Das entsprechende Formular findet sich hier.

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