Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985
Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LLDG 1985) kommt auf Lehrkräfte zur Anwendung, die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehen (=pragmatisierte Lehrkräfte) und legt u.a. die Dienstpflichten fest. Seit 2005 gibt es im landwirtschaftlichen Schulwesen Salzburgs keine Möglichkeit zur Pragmatisierung mehr.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!