Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985
Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LLDG 1985) kommt auf Lehrkräfte zur Anwendung, die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehen (=pragmatisierte Lehrkräfte) und legt u.a. die Dienstpflichten fest. Seit 2005 gibt es im landwirtschaftlichen Schulwesen Salzburgs keine Möglichkeit zur Pragmatisierung mehr.