Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz – LLDG 1985

Das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LLDG 1985) kommt auf Lehrkräfte zur Anwendung, die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg stehen (=pragmatisierte Lehrkräfte) und legt u.a. die Dienstpflichten fest. Seit 2005 gibt es im landwirtschaftlichen Schulwesen Salzburgs keine Möglichkeit zur Pragmatisierung mehr.

Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz – LLVG

Im Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetz (LLVG) sind das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer der Länder für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen im pädagogischen Dienst (pD-Schema) umfassend geregelt.

Landwirtschaftliche Lehrpläneverordnung 2015

In der landwirtschaftlichen Lehrpläneverordnung 2015 sind die Teilungszahlen in unterschiedlichen Gegenständen festgelegt. In den Anlagen findet sich der gesamte kompetenzorientierte Lehrplan für die jeweiligen Fachrichtungen.

Salzburger landwirtschaftliches Schulgesetz

Im Salzburger landwirtschaftlichen Schulgesetz sind u.a. wesentliche Bestimmung betreffend Unterrichtsarbeit, Aufgaben der Lehrkräfte, Abwicklung von Abschlussprüfungen etc. umfassend festgelegt.

Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen

Grundlegende gesetzliche Regelungen für die Organisation der Ausbildung an landwirtschaftlichen Fachschulen findet sich im Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für land- und forstwirtschaftliche Fachschulen. Darin ist z.B. das Unterrichtsausmaß in Fachschule und weiterführender Fachschule festgelegt.