Väterfrühkarenz = „Papamonat“

Die Möglichkeit eines Papamonats (Frühkarenzurlaub) besteht auch für Lehrkräfte im landwirtschaftlichen Schulwesen.

Voraussetzungen

  • gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter
  • Zeitraum: von der Geburt des Kindes an bis längstens zum Ende des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz)
  • Dauer: bis zu 31 Tage
  • Meldung: spätestens 1 Woche vor dem beabsichtigten Antritt
  • Pflichtversicherung des Dienstgebers besteht weiter
  • Dienst- und besoldungsrechtliche Behandlung wie Väterkarenz (zB Kündigungsschutz…)

Finanzielles

Es handelt sich beim Frühkarenzurlaub um eine Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge. Allerdings kann der Familienzeitbonus (derzeit 22,60€ pro Tag) in Anspruch genommen werden. Dieser ist gesondert beim Sozialversicherungsträger zu beantragen. Der Bezugszeitraum von Familienzeitbonus und die Dienstfreistellung müssen sich exakt decken, da es sich um unterschiedliche Ansprüche handelt. Falls der Vater später Kinderbetreuungsgeld bezieht wird der Betrag wieder abgezogen!

Antrag

Der Antrag ist im Dienstweg einzubringen, das Formular findest du hier (bitte anklicken)

 

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