Einstellung und Weiterbezahlung MDL
Wann werden MDL eingestellt und wann weiterbezahlt? Die nachfolgende (beispielhafte) Zusammenstellung soll Klarheit schaffen (Basis: § 61 Gehaltsgesetz). Für die Anrechnung von 1/5 der MDL einer Woche ist die Leistung von zumindest 1 Stunde Unterricht oder Erzieherdienst am Tag erforderlich; dabei kann es sich auch um eine Vertretungsstunde handeln.
Weiterbezahlung MDL
| Gesetzliche Feiertage (Ausnahme: Landesfeiertag und Feiertage die in Ferienzeiten fallen) |
| Erfüllung eines Dienstauftrages im gesamtschulischen Interesse (zB. Lehrplankommission, Schulbuchkommission) |
| Jeder Tag mit zumindest 1 Stunde Unterricht oder Internatsdienst |
| Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen Schulveranstaltungen |
| Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen schulbezogenen Veranstaltungen |
| Einzelne schulfrei erklärte Tage |
| Fortbildung an dienstplanmäßig unterrichtsfreien Tagen |
| Tätigkeit in der Personalvertretung bzw. Teilnahme an gewerkschaftlichen Besprechungen und Schulungen auf Landes- und Bundesebene |
| Lehrer nimmt mit Schülern am Schulsporttag teil |
| 1. Mai – Staatsfeiertag |
| Christi Himmelfahrt |
| Pfingstmontag |
| Fronleichnam |
| Teilnahme des Lehrers an bis zu 3 Tagen einer institutionellen Fortbildungsveranstaltung (bei Besuch einer Fortbildungsveranstaltung am unterrichtsfreien Tag wird dieser Tag nicht gezählt) |
Einstellung MDL
| 24. September – Landesfeiertag |
| Sonderurlaub (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
| Ab dem 4. Tag Fortbildung Abzug der MDL (nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag)! |
| Ferien mit Mindestdauer 1 Woche (Herbst- Weihnachts-, Semester-, Osterferien) |
| Nichtteilnahme an 1-tägigen Schulveranstaltungen – Entfall des gesamten Unterrichts und Erzieherdienstes für den Lehrer |
| Teilnahme des Lehrers an der Sportwoche – MDL Abzug für die ganze Woche |
| Teilnahme des Lehrers an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
| Pflegefreistellung – ausgenommen unterrichtsfreier Tag |
| Tage ohne Unterricht, zB. Schulbeginn und Schulschluss |
| Mehrtägige Schulveranstaltungen, nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag! |
| Zwei unmittelbar hintereinanderliegende schulfrei erklärte Tage (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
| Krankheit (Ausnahme unterrichtsfreier Tag)
Krankheit 1 Woche oder länger – Abzug jeden Tag |
