Einstellung und Weiterbezahlung MDL

Wann werden MDL eingestellt und wann weiterbezahlt? Die nachfolgende (beispielhafte) Zusammenstellung soll Klarheit schaffen (Basis: § 61 Gehaltsgesetz). Für die Anrechnung von 1/5 der MDL einer Woche ist die Leistung von zumindest 1 Stunde Unterricht oder Erzieherdienst am Tag erforderlich; dabei kann es sich auch um eine Vertretungsstunde handeln.

Weiterbezahlung MDL

Gesetzliche Feiertage (Ausnahme: Landesfeiertag und Feiertage die in Ferienzeiten fallen)
Erfüllung eines Dienstauftrages im gesamtschulischen Interesse (zB. Lehrplankommission, Schulbuchkommission)
Jeder Tag mit zumindest 1 Stunde Unterricht oder Internatsdienst
Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen Schulveranstaltungen
Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen schulbezogenen Veranstaltungen
Einzelne schulfrei erklärte Tage
Fortbildung an dienstplanmäßig unterrichtsfreien Tagen
Tätigkeit in der Personalvertretung bzw. Teilnahme an gewerkschaftlichen  Besprechungen und Schulungen auf Landes- und Bundesebene
Lehrer nimmt mit Schülern am Schulsporttag teil
1. Mai – Staatsfeiertag
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Teilnahme des Lehrers an bis zu 3 Tagen einer institutionellen Fortbildungsveranstaltung (bei Besuch einer Fortbildungsveranstaltung am unterrichtsfreien Tag wird dieser Tag nicht gezählt)

Einstellung MDL

24. September – Landesfeiertag
Sonderurlaub (Ausnahme unterrichtsfreier Tag)
Ab dem 4. Tag Fortbildung Abzug der MDL (nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag)!
Ferien mit Mindestdauer 1 Woche (Herbst- Weihnachts-, Semester-, Osterferien)
Nichtteilnahme an 1-tägigen Schulveranstaltungen – Entfall des gesamten Unterrichts und Erzieherdienstes für den Lehrer
Teilnahme des Lehrers an der Sportwoche – MDL Abzug für die ganze Woche
Teilnahme des Lehrers an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ausnahme  unterrichtsfreier Tag)
Pflegefreistellung – ausgenommen unterrichtsfreier Tag
Tage ohne Unterricht, zB. Schulbeginn und Schulschluss
Mehrtägige Schulveranstaltungen, nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag!
Zwei unmittelbar hintereinanderliegende schulfrei erklärte Tage (Ausnahme unterrichtsfreier Tag)
Krankheit (Ausnahme unterrichtsfreier Tag)

Krankheit 1 Woche oder länger – Abzug jeden Tag