Einstellung und Weiterbezahlung MDL
Wann werden MDL eingestellt und wann weiterbezahlt? Die nachfolgende (beispielhafte) Zusammenstellung soll Klarheit schaffen (Basis: § 61 Gehaltsgesetz). Für die Anrechnung von 1/5 der MDL einer Woche ist die Leistung von zumindest 1 Stunde Unterricht oder Erzieherdienst am Tag erforderlich; dabei kann es sich auch um eine Vertretungsstunde handeln.
Weiterbezahlung MDL
Gesetzliche Feiertage (Ausnahme: Landesfeiertag und Feiertage die in Ferienzeiten fallen) |
Erfüllung eines Dienstauftrages im gesamtschulischen Interesse (zB. Lehrplankommission, Schulbuchkommission) |
Jeder Tag mit zumindest 1 Stunde Unterricht oder Internatsdienst |
Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen Schulveranstaltungen |
Teilnahme des Lehrers an 1-tägigen schulbezogenen Veranstaltungen |
Einzelne schulfrei erklärte Tage |
Fortbildung an dienstplanmäßig unterrichtsfreien Tagen |
Tätigkeit in der Personalvertretung bzw. Teilnahme an gewerkschaftlichen Besprechungen und Schulungen auf Landes- und Bundesebene |
Lehrer nimmt mit Schülern am Schulsporttag teil |
1. Mai – Staatsfeiertag |
Christi Himmelfahrt |
Pfingstmontag |
Fronleichnam |
Teilnahme des Lehrers an bis zu 3 Tagen einer institutionellen Fortbildungsveranstaltung (bei Besuch einer Fortbildungsveranstaltung am unterrichtsfreien Tag wird dieser Tag nicht gezählt) |
Einstellung MDL
24. September – Landesfeiertag |
Sonderurlaub (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
Ab dem 4. Tag Fortbildung Abzug der MDL (nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag)! |
Ferien mit Mindestdauer 1 Woche (Herbst- Weihnachts-, Semester-, Osterferien) |
Nichtteilnahme an 1-tägigen Schulveranstaltungen – Entfall des gesamten Unterrichts und Erzieherdienstes für den Lehrer |
Teilnahme des Lehrers an der Sportwoche – MDL Abzug für die ganze Woche |
Teilnahme des Lehrers an mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
Pflegefreistellung – ausgenommen unterrichtsfreier Tag |
Tage ohne Unterricht, zB. Schulbeginn und Schulschluss |
Mehrtägige Schulveranstaltungen, nicht jedoch am unterrichtsfreien Tag! |
Zwei unmittelbar hintereinanderliegende schulfrei erklärte Tage (Ausnahme unterrichtsfreier Tag) |
Krankheit (Ausnahme unterrichtsfreier Tag)
Krankheit 1 Woche oder länger – Abzug jeden Tag |