Familienbonus plus

Der Familienbonus Plus:

Es handelt sich um einen Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Dadurch reduziert sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro jährlich. Der Familienbonus plus kann ab dem Geburtsmonat des Kindes beantragt werden, da dieser immer monatlich betrachtet wird. Bis zum 18. Geburtstag des Kindes steht der Betrag von 1500 Euro zu, ab dem 18. Geburtstag des Kindes reduziert sich der Betrag auf eine Höhe von  500 Euro jährlich, wenn für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.

Inanspruchnahme:

Der Familienbonus plus kann wahlweise laufend über die Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder einmal jährlich rückwirkend über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung in Anspruch genommen werden.

Er kann von einem Elternteil in voller Höhe beansprucht werden oder zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. (750/750)

So erhalte ich den Familienbonus plus:

Wahlweise kann er über die Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung jährlich berücksichtigt werden.

Wenn er monatlich beansprucht werden will, so ist das Formular E30 auszufüllen und dem Arbeitgeber abzugeben.

Formular E30