Gehaltsvorschuss

Jährlich können Gehaltsvorschüsse in der Höhe von insgesamt ca. 13.000 Euro beantragt und vergeben werden. Die Vergabe und tatsächliche Höhe ist abhängig von der Anzahl der Anträge. Der Verwendungszweck ist vorgegeben, die Rückzahlung erfolgt in vorher vereinbarten Raten (außer bei Nichteinhaltung des Verwendungszweckes – dann kann die Gesamtsumme zurückgefordert werden).

Kleiner Gehaltsvorschuss (2000-3000€)

Für folgende Zwecke kann ein kleiner Gehaltsvorschuss beantragt werden:

  • Wohnungseinrichtung
  • Anschaffung eines PKW für Fahrten von der Stammschule zu einem weiteren Schulstandort
  • Zahnsanierung
  • Unverschuldete Notlage
  • Aus- und Fortbildungen im berufl. Zusammenhang

Erweiterter Gehaltsvorschuss (5000 – 7000€)

Für folgende Zwecke kann ein erweiterter Gehaltsvorschuss beantragt werden:

  • Errichtung/Kauf eines Wohnhauses bzw. Erwerb einer Eigentumswohnung oder Baugrundstückes
  • Verbesserung der Wohnverhältnisse (zB Sanierung)
  • Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen

Achtung: Beim erweiterten Gehaltsvorschuss ist eine Lebensversicherung mit Vinkulierung zu Gunsten des Landes Salzburg notwendig!

Wie komme ich zum Gehaltsvorschuss?

  • Antrag mit Begründung an das Referat 4/08 senden
  • Antrags-Kopie an den ZA-Vorsitzenden schicken
  • Rechnungen nach Gewährung des Gehaltsvorschusses ebenfalls an das Referat 4/08 schicken

 

 

 

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