Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz – LLVG

Im Land- und forstwirtschaftlichen Landesvertragslehrpersonengesetz (LLVG) sind das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragslehrerinnen und Vertragslehrer der Länder für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen im pädagogischen Dienst (pD-Schema) umfassend geregelt.

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