Sabbatical

Ein Sabbatical gibt die Möglichkeit sich eine „Auszeit“ von der Unterrichtstätigkeit zu nehmen. Es besteht aus einer Dienstleistungs- und einer Freistellungsphase mit einer Rahmenzeit (=Dienstsleistungsphase + Freistellungsphase) von insgesamt 2 bis 5 Jahren. Diese Möglichkeit besteht sowohl für VertragslehrerInnen sowie für pragmatisierte LehrerInnen.

Zu beachten!

  • Die Freistellung dauert von 1. September bis 31. August (Ausnahme: Pensionsantritt im Anschluss an Sabbatical)
  • Der Bezug während der Rahmenzeit wird aliquotiert ausbezahlt (d.h. 80% Bezug bei 5 Jahren, 75% bei 4 Jahren, 66,6% bei 3 Jahren und 50% bei 2 Jahren Rahmenzeit)
  • Eine Freistellung bei 2- oder 3-jähriger Rahmenzeit ist erst nach mindestens 1 Jahr Dienstleistungszeit möglich
  • Eine Freistellung bei 4- oder 5-jähriger Rahmenzeit ist erst nach mindestens 2 Jahren Dienstleistungszeit möglich
  • DasFreistellungsjahr wird für zeitabhängige Rechte (Vorrückung, Dienst-Jubiläum) angerechnet
  • Pensionsbeiträge können auf Antrag in voller Höhe weitergeleistet werden (gilt nur für pragmatisierte Lehrpersonen)

Wie komme ich zum Sabbatical?

Einbringen eines schriftlichen formlosen Antrages im Dienstweg. Dieser muss enthalten:

  • Den Beginn (1. September 20XX) der Rahmenzeit
  • Die Dauer der Rahmenzeit
  • Das geplante Freistellungsjahr

Das Formular findest du hier: