Zeitkonto

Ein Zeitkonto gibt die Möglichkeit einer Gutschrift von geleisteten Mehrdienstleistungen (MDL) zur Gänze oder zu einem bestimmten %-Satz während der „Ansparphase“. Die angesparten Mehrdienstleistungen können zu einem späteren Zeitpunkt in Form einer Freistellung oder Vergütung verbraucht werden

Zu beachten!

Die Möglichkeit ein Zeitkonto zu beantragen besteht nur für pragmatisierte Lehrpersonen sowie Vertragslehrpersonen im Schema IL.

Verbrauch in Form von Freistellungen

  • erst ab 50. Lebensjahr möglich
  • Freistellung muss 50-100% betragen
  • für ein Schuljahr sind bei voller Freistellung 720 Werteinheiten notwendig
  • kann mit Teilbeschäftigung kombiniert werden (z.B. 50% Teilbeschäftigung entspricht einem Verbrauch von 360 Werteinheiten)
  • Verbrauch für einen Teil des Schuljahres nur dann zulässig, wenn Übertritt in den Ruhestand im Anschluss erfolgt
  • nur möglich, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen

Verbrauch in Form von Vergütung

  • auf Antrag – kein Termin
  • nicht an Vollendung des 50. Lebensjahres geknüpft
  • im Fall des Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis
  • im Fall der Überstellung in eine andere Besoldungsgruppe
  • Vergütung erfolgt auf Basis der besoldungsrechtlichen Stellung zum Zeitpunkt des Antrages (bzw. Ausscheidens oder Überstellung)

Wie komme ich zum Zeitkonto?

  • Unwiderruflicher Antrag auf Zeitkonto beim Dienstgeber bis spätestens 30. September des jeweiligen Schuljahres
  • Antrag auf Zeitkonto bezieht sich immer auf 1 Schuljahr
  • Verbrauch in Form von Freistellungen muss bis spätestens 1. März des vorangehenden Unterrichtsjahres beantragt werden

Antrag Zeitkonto